Kostenbeteiligung bei Kinderbetreuung für Familien: Der Kanton stellt Gesetzesentwurf vor

14.03.2024

Von Flickenteppich zu Einheitlichkeit: Solothurns neuer Weg in der Kinderbetreuungsfinanzierung sieht Betreuungsgutscheine für Familien vor.

Betreuungsgutscheine für Solothurner Familien
 Videobeitrag (2:18 Min.), © Tele M1

Im Kanton Solothurn soll eine einheitliche Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder in Kitas, Horte oder zu Tagesfamilien bringen, eingeführt werden. Aktuell ist die finanzielle Unterstützung für solche Betreuungsangebote von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, was zu einer niedrigen Betreuungsquote führt. Ein neuer Gesetzesentwurf, präsentiert von Regierungsrätin Susanne Schaffner und Sandro Müller (Chef des Amts für Gesellschaft und Soziales), sieht vor, dass alle Gemeinden verpflichtet werden, Eltern zu unterstützen, und der Kanton sich mit 20% an den Kosten beteiligt. Dies markiert eine signifikante Änderung, da bisherige Unterstützungen hauptsächlich kommunal waren. Das Ziel ist es, eine flächendeckende, einheitliche finanzielle Unterstützung durch Betreuungsgutscheine zu schaffen, deren Höhe sich nach dem Einkommen und Vermögen der Familien richte: Eltern mit bis zu 40'000 Franken Einkommen sollen maximal unterstützt werden, bei höheren Einkommen bis 120'000 Franken soll eine abgestufte Kostenbeteiligung zur Anwendung kommen. Mehrverdienende Familien erhalten keine Beträge. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass der zusätzliche Betreuungsaufwand bei Kindern mit Behinderung auch vom Kanton übernommen und der Kita- oder Hortplatz dadurch nicht verteuert wird. 

André Naef, Vorstandsmitglied vom Verein Solothurner Kindertagesstätten (VKSO) rechnet vor: "Die Initiative sieht vor, dass der Mindestbeitrag für Eltern bei den tiefsten Einkommen bei rund 20 Franken liegt. Wenn ein Kitatag 130 Franken kostet, sollen künftig Eltern in dieser Einkommensklasse rund 110 Franken an finanzieller Unterstützung erhalten."

Der Kanton und die Gemeinden werden voraussichtlich 50 bis 60 Prozent der Gesamtbetreuungskosten übernehmen, was zu Mehrkosten von rund 10 Millionen Franken führt. Das neue Gesetz könnte im Sommer 2025 in Kraft treten, nachdem es den politischen Prozess durchlaufen hat.

 
 

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